Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstückes ***** der KG *****, der Erst- und die Zweitbeklagte zu gleichen Teilen Miteigentümer des angrenzenden Grundstückes ***** derselben Katastralgemeinde. Die Kläger begehrten von den Beklagten zur ungeteilten Hand den Ersatz ihres mit 23.815,62 S sA Bezifferten Schadens, wobei sie vorbrachten, der Drittbeklagte habe am 3. 5. 1982 im Auftrag des Erst- und der Zweitbeklagten auf deren Waldgrundstück Unkraut ver... mehr lesen...
Norm: ForstG 1975 §40 Abs5
Rechtssatz:
In § 40 Abs 5 ForstG ist nur ein besonderer Sorgfaltsmaßstab umschrieben nicht aber der Grad des Verschuldens von vornherein festgelegt. In Paragraph 40, Absatz 5, ForstG ist nur ein besonderer Sorgfaltsmaßstab umschrieben nicht aber der Grad des Verschuldens von vornherein festgelegt.
Entscheidungstexte 6 Ob 689/85 Entscheidungstex... mehr lesen...