Entscheidungen zu § 28 Abs. 4 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/12/20 2001/10/0231

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 15. Februar 2001 wurden unter Spruchpunkt I. bestimmte, im Spruch: näher umschriebene, Teilflächen von Grundstücken im Eigentum der Beschwerdeführerin zum Bannwald erklärt. Die Bannlegung erfolgte spruchgemäß "zur Abwehr von Gefahren für die Bundesstraße 129 im Sinne des § 27 Abs. 2 lit. a, lit. e und lit. g des Forstgesetzes 1975". Gleichzeitig wurden unter Spruchpunkt I. des Bescheides eine Reihe von Maßnahmen (in insgesamt 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.2004

RS Vwgh 2004/12/20 2001/10/0231

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §28 Abs4;ForstG 1975 §31;
Rechtssatz: Die Folge der Erteilung eines Auftrages gemäß § 28 Abs. 4 Forstgesetz 1975 ist, dass der Begünstigte, dem der Auftrag erteilt wurde, auch durch die Kosten dieser Maßnahme belastet wird. Eine vergleichbare Bestimmung über einen Kostenersatz durch den Waldeigentümer an den begünstigten Dritten, wenn dieser auf Grund eines Auftrages nach ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2004

RS Vwgh 2004/12/20 2001/10/0231

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §28 Abs4;ForstG 1975 §31;
Rechtssatz: Bei der Erteilung eines Auftrages nach § 28 Abs. 4 Forstgesetz 1975 können nur jene Maßnahmen aufgetragen werden, für welche der Grundeigentümer (wenn er die Maßnahmen selbst durchführen müsste) einen Ersatz nach § 31 Forstgesetz 1975 erhalten könnte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2004

RS Vwgh 2004/12/20 2001/10/0231

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §66 Abs2;ForstG 1975 §28 Abs2;ForstG 1975 §28 Abs3;ForstG 1975 §28 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Erteilung des Auftrags nach § 28 Abs. 4 Forstgesetz 1975 ist auch die Frage der Kostentragung zu berücksichtigen und dabei auch zu bestimmen, welche der Maßnahmen vom Waldeigentümer nach anderen Bestimmungen des Forstgesetzes oder nach anderen gesetzlichen Vorschr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2004

RS Vwgh 2004/12/20 2001/10/0231

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §28 Abs1;ForstG 1975 §28 Abs2;ForstG 1975 §28 Abs4;
Rechtssatz: Ist die Bundesstraßenverwaltung in der Lage, mit eigenen Mitteln einen wirksamen und ausreichenden Schutz der Verkehrsanlage zu gewährleisten, fehlt es an der Erforderlichkeit der Maßnahmen iSd § 28 Abs. 1 und 2 Forstgesetz 1975 (vgl. E vom 29. Mai 1995, Zl. 94/10/0115). European Case L... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2004

RS Vwgh 2004/12/20 2001/10/0231

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte80/02 Forstrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1;ForstG 1975 §28 Abs4;ForstG 1975 §31;StGG Art2;
Rechtssatz: Wollte man davon ausgehen, dass § 28 Abs. 4 Forstgesetz 1975 unter den "erforderlichen Maßnahmen" sämtliche Maßnahmen versteht, welche im Rahmen einer Bannlegung vorzuschreiben sind, ergäbe sich, dass im Rahmen der Erteilung eines Auftrages gemäß § 28 Abs. 4... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2004

RS Vwgh 2004/12/20 2001/10/0231

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §28 Abs4;ForstG 1975 §31;
Rechtssatz: Das Fehlen eines dem § 31 Forstgesetz 1975 analogen Kostenersatzanspruches des Begünstigten gegen den Waldeigentümer hat zur Folge, dass im Falle der Erteilung eines Auftrages nach § 28 Abs. 4 Forstgesetz 1975 die Kosten sämtlicher dem Begünstigten aufgetragenen Maßnahmen diesen auch endgültig belasten. European... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2004

RS Vwgh 2004/12/20 2001/10/0231

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §28 Abs4;ForstG 1975 §31 Abs2;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass das Forstgesetz 1975 keine Entschädigungsleistung durch den Waldeigentümer im Falle eines Auftrages nach § 28 Abs. 4 Forstgesetz 1975 an den Begünstigten kennt, kommt ein gesondertes Verfahren über die Festsetzung einer derartigen Entschädigung durch den Waldeigentümer an den Begünstigten nicht in Betracht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2004

RS Vwgh 2004/12/20 2001/10/0231

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §28 Abs4;ForstG 1975 §31;
Rechtssatz: Dem Begünstigten gemäß § 28 Abs. 4 Forstgesetz 1975 können nicht sämtliche im Rahmen der Bannlegung als erforderlich anzusehenden Maßnahmen derart vorgeschrieben werden, dass er auch die Kosten dafür zu tragen hätte (vgl. E vom 6. Mai 1996, Zl. 94/10/0069). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2004

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