Entscheidungen zu § 16 Abs. 5 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2003/11/24 2002/10/0051

Mit Schriftsatz vom 14. Dezember 1999 beantragte die mitbeteiligte Partei beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt die Erteilung einer Rodungsbewilligung für eine näher beschriebene, als Bauland gewidmete Waldfläche. Der Beschwerdeführer erhob gegen die Erteilung der beantragten Rodungsbewilligung Einwendungen und brachte vor, er sei Eigentümer der angrenzenden Waldparzelle Nr. 519/144, KG S bei Klagenfurt. Die mitbeteiligte Partei könne kein im Siedlungswesen begründe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.11.2003

RS Vwgh 2003/11/24 2002/10/0051

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16 Abs5 litd idF 1987/576;
Rechtssatz: Führt die beantragte Rodung nicht zur Gefahr einer Beeinträchtigung des nachbarlichen Waldes des Beschwerdeführers, so bewegt sich dessen gegen die Antragslegitimation der mitbeteiligten Partei und die Interessenabwägung der belangten Behörde gerichtetes Vorbringen außerhalb der diesem forstgesetzlich gewährleisteten Rechte. Ein dera... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.11.2003

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