Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Mit Bescheid der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: FMA), Abteilung Integrierte Aufsicht, vom 09.09.2014, GZ FMA-UB0001.200/0008-BUG/2014, wurde der Antragstellerin (im Folgenden: AS) aufgetragen, binnen vier Wochen nach Zustellung des Bescheides die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder als Einlage in Österreich nach zielgerichtetem... mehr lesen...