Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Verfahrensanordnung vom 25.11.2019 trug die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA, belangte Behörde) der XXXX GmbH (in Folge: beschwerdeführende Partei, Beschwerdeführerin) gemäß § 22d Abs. 1 FMABG die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes durch die Unterlassung der künftigen Vergabe von Krediten gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 BWG (Kreditgeschäft) in Ö... mehr lesen...