Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Mit Mandatsbescheid vom 15.11.2018 sprach die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) aus, dass auf die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) EUR 33.612,00 als Anteil an den Kosten der FMA für das Geschäftsjahr 2017 entfallen. Aus den bereits geleisteten Vorauszahlungen ergebe sich für das Geschäftsjahr 2017 ein Differenzbetrag von EUR -17.201,00 zu Gunsten der FMA. Begründend wurde ausgeführt, die Gesamtkosten der FMA für das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: "FMA") hat der Beschwerdeführerin (im Folgenden: "BF") mit Mandatsbescheid vom 02.12.2013 einen Betrag von 3.187 Euro als den auf sie entfallenden Anteil an Vorauszahlungen für das FMA-Geschäftsjahr 2014 vorgeschrieben, der in vier gleichen Teilbeträgen zum 15. Jänner 2014, 15. April 2014, 15. Juli 2014 und 15. Oktober 2014 zu bezahlen sei. 2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: "FMA") hat der Beschwerdeführerin (im Folgenden: "BF") mit Mandatsbescheid vom 02.12.2013 einen Betrag von 3.036 Euro (aufgrund bereits geleisteter Vorauszahlungen in der Höhe von 635 Euro entfiel ein Differenzbetrag von 2.401 Euro) als Kostenanteil zu Gunsten der belangten Behörde für das Geschäftsjahr 2012 (01.01.2012 bis 31.12.2012) vorgeschr... mehr lesen...