Norm: ABGB §94 Abs2ABGB §140 Abs2 BbABGB §140 Abs2 BdEheG §66FamLAG §9FamLAG §9a Abs1FamLAG §9bFamLAG §9cFamLAG §12a
Rechtssatz: Der Mehrkindzuschlag ist ein Bestandteil der Familienbeihilfe; er teilt deshalb deren rechtliches Schicksal. Er ist somit, soweit er nicht der steuerlichen Entlastung des für Kinder geldunterhaltspflichtigen Elternteils dient, kein frei verfügbares Einkommen des betreuungspflichtigen Elternteils und bei der Ermittlung... mehr lesen...
Norm: FamLAG §9USchG 1960 §1
Rechtssatz: Die Auszahlung von Beihilfen an einen "Bezugsberechtigten" berührt weder die Unterhaltspflicht des Anspruchsberechtigten an sich, noch die Höhe der von ihm zufolge Gerichtsbeschlusses oder eines vor dem Jugendamt abgeschlossenen Vergleiches zu leistenden Alimente. Entscheidungstexte 10 Os 397/62 Entscheidungstext OGH 21.03.1963 10 Os 397/6... mehr lesen...