Die mitbeteiligte Partei betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb samt Weinbau, dessen Einheitswert im Streitjahr rd. S 1,5 Mio betrug. Sie ermittelte ihren Gewinn 1997 nach § 17 EStG. Die mitbeteiligte Partei betreibt einen landwirtschaftlichen Betrieb samt Weinbau, dessen Einheitswert im Streitjahr rd. S 1,5 Mio betrug. Sie ermittelte ihren Gewinn 1997 nach Paragraph 17, EStG. In der Einkommensteuererklärung 1997 machte die mitbeteiligte Partei zusätzlich zu den pauschal... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG §2 Abs1 Z2;BSVG §33 Abs1;BSVG §33 Abs2;DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1997/II/430 §13 Abs1;EStG 1988 §17 Abs4;FamLAG 1967 §39 Abs5 litc;FamLAG 1967 §41 Abs3;FamLAG 1967 §44 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/15/0142 E 22. Dezember 2004
Rechtssatz: Die ... mehr lesen...