Entscheidungen zu § 30b FLAG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2006/1/26 2003/15/0134

Der im Jahr 1986 geborene Erstbeschwerdeführer hat seinen Familienwohnsitz in seinem Elternhaus in Unternberg (Lungau). Er war u.a. in den Schuljahren 2000/2001 und 2001/2002 Schüler einer HTL in der Stadt Salzburg, wo er im Internat St. untergebracht war. Der Zweitbeschwerdeführer ist der Vater des Erstbeschwerdeführers. Unter Verwendung des amtlichen Vordruckes "Beih 81" stellte der Erstbeschwerdeführer durch seinen gesetzlichen Vertreter am 28. Oktober 2000 (für das Schuljahr ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.2006

RS Vwgh 2006/1/26 2003/15/0134

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs5;FamLAG 1967 §30b idF 1995/297;FamLAG 1967 §30f idF 1996/201;FamLAG 1967 §30g;FamLAG 1967 §30h Abs2 idF 2001/I/068; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/15/0132 E 26. Jänner 2006 2003/15/0129 E 2. März 2006 2003/15/0130 E 2. März 2006 2006/14/0056 E 29. März 2006
Rechtssatz: Die Schülerfreifahrt betrifft Fahrten zwischen der W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.2006

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/16 90/14/0070

Der Beschwerdeführer, ein ÖBB-Bediensteter, beantragte die Gewährung einer Schulfahrtbeihilfe für Fahrten, die seine Tochter während des Studienjahres 1987/88 zwischen dem Hauptwohnort Lienz in Osttirol und Wien, wo sie an der Universität für Bodenkultur studierte und in einem Studentenheim wohnte, unternahm. Er brachte unter anderem vor, seine Tochter sei zumindest einmal pro Monat mit eigenem Pkw oder mittels Fahrgemeinschaft zu ihrem Hauptwohnsitz zurückgekehrt, wodurch ihm ein Auf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/14/0070

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §30b;
Rechtssatz: Es mag sein, daß die Manipulation mit umfangreicherem Gepäck in öffentlichen Verkehrsmitteln Unannehmlichkeiten bereiten kann; die allenfalls insoweit größere Bequemlichkeit von Pkw-Reisen gegenüber Bahnfahrten (die wiederum andere Annehmlichkeiten bieten) machen diese aber nicht schon im Sinne des § 30b Abs 1 FamLAG unzumutbar. Im übrigen si... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

RS Vwgh 1991/4/16 90/14/0070

Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §1;FamLAG 1967 §30b Abs1;FamLAG 1967 §30b;FamLAG 1967 §30c;FamLAG 1967 §30f;
Rechtssatz: Das Klammerzitat "(§ 30f)" in § 30b Abs 1 FamLAG bedeutet nicht, daß ein Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe bestünde, wenn der Schüler aus anderen Gründen als aus dem des § 30f FamLAG Freifahrt auf einem Verkehrsmittel, das zwischen Hauptwohnort und Schulort verkehrt und dess... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.04.1991

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