Entscheidungen zu § 30a FLAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1995/1/25 3Ob505/95

Norm: FamLAG §30aFamLAG §30f Abs3 litb
Rechtssatz: Empfänger des Kostenersatzes sind nicht die in § 30 a FamLAG genannten Personen, sondern die Gemeinden oder Schulerhalter auf Grund abgeschlossener Subventionsverträge. Empfänger des Kostenersatzes sind nicht die in Paragraph 30, a FamLAG genannten Personen, sondern die Gemeinden oder Schulerhalter auf Grund abgeschlossener Subventionsverträge. Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1995

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