Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 169/1521 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Innsbruck, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist. Die beiden weiteren Antragstellerinnen, die sich am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligen, und die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. Die Erstantragsgegnerin war auch die Errichterin dieses und dreier weiterer Häuserblocks der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. M... mehr lesen...
Begründung: Der unterhaltspflichtige uneheliche Vater des Minderjährigen begehrte infolge unzureichenden Nettoeinkommens und weiterer Sorgepflichten die Enthebung von der zuletzt mit Beschluß des Erstgerichtes vom 27.10.1992 seit 1.9.1992 auferlegten Unterhaltsverpflichtung von monatlich S 1.400,--. Das Erstgericht setzte den Unterhalt ab 1.9.1993 auf monatlich S 1.300,-- herab und wies das Mehrbeehren ab. Es traf folgende Feststellungen: Der uneheliche Vater verfügt laut ... mehr lesen...