Begründung: Der nunmehr 22-jährige Sohn der Kläger leidet aufgrund von Behandlungs- und Überwachungsfehlern, die Ärzte eines von der beklagten Partei betriebenen Krankenhauses zu verantworten haben, seit seiner Geburt an einer schweren Gehirnschädigung. Ihm wurde Pflegegeld der Stufe 7 zuerkannt, die Kläger erhalten für ihn eine erhöhte Familienbeihilfe. Die Kläger betreuten ihren Sohn zunächst allein, seit Jänner 2004 ist er tagsüber von Montag bis Freitag in einer Tagesheimstätt... mehr lesen...