Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 17.Dezember 1965 die Ehe. Dieser Ehe entstammen die Töchter Angelika, geboren am 26.Juni 1966, und Michaela, geboren am 8.August 1967. Im Jahr 1978 zog der Kläger aus der Ehewohnung aus, die beiden Töchter blieben bei der Beklagten. Der Kläger bezog allerdings weiterhin die Familienbeihilfe für die beiden Töchter. Dies war der Beklagten bekannt, sie verlangte bis zum Scheidungsverfahren vom Kläger nie, daß er zusätzlich zu seinen... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 5. März 1984 anläßlich der Scheidung ihrer Ehe gemäß § 55 a EheG einen gerichtlichen Vergleich, in welchem unter anderem folgendes vereinbart wurde: Die Streitteile schlossen am 5. März 1984 anläßlich der Scheidung ihrer Ehe gemäß Paragraph 55, a EheG einen gerichtlichen Vergleich, in welchem unter anderem folgendes vereinbart wurde: "Der Zweitantragsteller (Kläger) erklärt seine Einwilligung dazu, daß die Erstantragstellerin (Beklagte)... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 Ad ABGB §1295 IIf7a ABGB §1380 AFamLAG §11 Abs1FamLAG §11 Abs2 ZPO §204 B ABGB § 140 heute ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989 ... mehr lesen...