Norm: ABGB §37 JUWG §1 BUWG §40
Rechtssatz: Bei Autobusfahrten mit Werbeveranstaltungen im Ausland ist der Begehungsort eines Wettbewerbsverstoßes ident mit dem inländischen Absatzmarkt und mit dem inländischen Wohnsitz der Kunden. Entscheidungstexte 4 Ob 307/75 Entscheidungstext OGH 18.02.1975 4 Ob 307/75 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Die Klägerin brachte vor, daß der Beklagte, der mit ihr in einem Wettbewerbsverhältnis stehe, und Personen, für die er einzustehen habe, zu Unrecht gegenüber Kunden der Klägerin behaupten, daß von dieser bei der Erzeugung von Nadelmaschinen ihm zustehende Patentrechte verletzt wurden. So habe der Repräsentant des Beklagten in den USA behauptet, der Beklagte erwäge die Einbringung einer Klage gegen die Klägerin wegen Verletzung von Patentrechten. Der Repräsentant des Beklagten in der S... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 JUWG §1 BUWG §7 AUWG §40
Rechtssatz: Begehungsort einer wettbewerbswidrigen Handlung ist der Ort, wo die wettbewerblichen Interessen aufeinanderstoßen, also zB der Absatzmarkt, auf dem die Waren zusammentreffen. Daher scheidet bei dieser Beurteilung derjenige Ort aus, wo die wettbewerbswidrige Handlung lediglich vorbereitet wird. Werden herabsetzende Behauptungen im Sinne des § 7 UWG (bzw § 1330 Abs 2 ABGB) in einem Schreiben auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 JUWG §1 BUWG §40
Rechtssatz: Begehungsort eines Wettbewerbsverstoßes - und damit für die Frage, welches Recht im Einzelfall anzuwenden ist, maßgebend - ist der Ort der wettbewerblichen Interessenkollision. Entscheidungstexte 4 Ob 327/71 Entscheidungstext OGH 08.06.1971 4 Ob 327/71 Veröff: ÖBl 1971,147 4 Ob 345/74 ... mehr lesen...
Das Erstgericht verurteilte die Beklagten, einzelne wettbewerbswidrige Behauptungen zu unterlassen. Mehrere weitere Begehren wies das Erstgericht ab. Das Berufungsgericht bestätigte den stattgebenden Teil dieses Urteils, gab aber der Berufung der Klägerin teilweise Folge und verurteilte die vier Beklagten, die zur Irreführung geeignete und ein besonders günstiges Angebot vortäuschende Verwendung des Übertitels "Wiener ..." durch Einbeziehung in den Kopf: der "N-Zeitung" mit oder ohne... mehr lesen...
Norm: UWG §40
Rechtssatz: Ein ostdeutsches Unternehmen kann in Österreich nicht wegen Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb durch ein westdeutsches Unternehmen Schutz beanspruchen, wenn diese Verletzungen vor dem 16.01.1956 (Wirksamkeit des Wiederbeitrittes der DDR zu den internationalen Übereinkommen) lagen. Entscheidungstexte 3 Ob 40/57 Entscheidungstext OGH 07.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 JUWG §1 BUWG §40
Rechtssatz: Von einem österreichischen Bundesbürger im Ausland verübte Handlungen unlauteren Wettbewerbes sind nach österreichischem Rechte zu beurteilen, gleichgültig, ob das Recht des Tatortes Bestimmungen gegen den unlauteren Wettbewerb enthält oder nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 193/30 Entscheidungstext OGH 11.06.1930 4 Ob 193/30 Gegenteilig;... mehr lesen...