Entscheidungen zu § 34 Abs. 2 UWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1973/11/27 4Ob336/73

Norm: EO §381 AUWG §14 A1UWG §24UWG §28UWG §34 Abs2
Rechtssatz: Ein Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen § 28 UWG kann durch EV nicht anders gesichert werden als durch das an den Gegner der gefährdeten Partei gerichtete Verbot einzelner Handlungen (§382 Z 5 EO). Mit der EV nach § 24 UWG können auch Maßnahmen getroffen werden, die sich teilweise mit dem zu sichernden Begehren decken. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.11.1973

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