Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin und Verlegerin der Zeitschrift "t*****". Die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitungen "N***** Zeitung" und "K*****"; die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. In der Ausgabe der "N***** Zeitung" vom 20.12.1995 erschien auf Seite 3 folgende Einschaltung: Die Klägerin begehrt zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, den Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu untersagen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt u.a. den Versandhandel mit kosmetischen Artikeln. Im Juli 1988 kündigte die Beklagte in einem an jeweils namentlich genannte Kunden gerichteten Werbeschreiben (Beilage D) unter der Bezeichnung "Yves-Rocher-Glücksgarten" ihren Kunden besondere Vorteile an wie folgt: Abbildung nicht darstellbar! Das Werbeschreiben enthielt auch einen "Persönlichen Schönheits-Bestellschein", mit dem durch Aufkleben der "Pflanzenmarke Jasmin" aus dem "Y... mehr lesen...