Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte übt im Standort Wien 6, Mariahilferstraße 39, das gebundene Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z 25 GewO 1973, beschränkt auf den Kleinhandel, aus; sie betreibt den Detailhandel mit Radio- und Elektrowaren. Der Zweitbeklagte ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte ist die Ehegattin des Zweitbeklagten und gewerberechtliche Geschäftsführerin der Erstbeklagten; sie ist an deren Stammkapital als Gesellscha... mehr lesen...
Die erstbeklagte Partei und Erstgegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden: Erstbeklagte), deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte und Zweitgegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Zweitbeklagter) ist, betreibt unter dem Firmenschlagwort "Interspar" laufend in Österreich Werbung. Im November 1974 verteilte sie im Land Salzburg an einen unbeschränkten Personenkreis in Form einer Haushalts-Postwurfsendung einen Prospekt, in welchem es u. a. hieß: "Unsere Sportalm präsentiert di... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18UWG §14 CUWG §19 Abs2
Rechtssatz: Für die Unterlassungsklage nach dem UWG ist der (einzige) Geschäftsführer einer GmbH neben der Gesellschaft selbst passiv legitimiert. Entscheidungstexte 4 Ob 354/67 Entscheidungstext OGH 19.12.1967 4 Ob 354/67 Beisatz: Camelia (T1) Veröff: ÖBl 1968,89 4 Ob 315/70 Entscheidungstex... mehr lesen...