Begründung: Die erstbeklagte, Gesellschaft mbH mit Sitz in L***** verfügt über Gewerbeberechtigungen für die Gewerbe Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisation, Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), Versicherungsmakler, Berater in Versicherungsangelegenheiten sowie Verwalter von beweglichen Vermögen. Der Zweitbeklagte ist (Mehrheits-)Gesellschafter der Erstbeklagten und war bis 8. 12. 2000 auch deren handelsrechtlicher Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin übt in L***** das Druckerei- und Verlagsgewerbe aus. Sie befaßt sich schon seit Jahrzehnten mit der Anfertigung von Drucksorten für Schulen im Bundesland Oberösterreich. Seit den 50er-Jahren stand sie deshalb mit dem im Schuldienst tätigen Prof.St***** in Verbindung, mit dem sie den notwendigen Inhalt und die graphische Gestaltung ihrer Schuldrucksorten abklärte. Diese Zusammenarbeit intensivierte sich, nachdem Prof.St***** zum Bezirksschulins... mehr lesen...