Begründung: Die Klägerin betreibt die in Wien allgemein als "Operngarage" oder "Garage bei der Oper" bekannte "Kärntnerstraße-Tiefgarage", deren Ein- und Ausfahrtsrampe in der Kärntnerstraße neben der Oper liegt. Daß diese Garage allgemein auch unter der Bezeichnung "Kärntnerstraße-Tiefgarage" oder "Kärntnerstraße Garage" bekannt ist, wurde nicht als bescheinigt angenommen. Die Beklagte betreibt in Wien mehrere Tiefgaragen, darunter seit 1993 die "Kärntnerring-Garage", die u... mehr lesen...