Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. März 2022, XXXX , sprach die belangte Behörde Folgendes aus: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. März 2022, römisch 40 , sprach die belangte Behörde Folgendes aus: „I. Das rechtskräftig abgeschlossene Verfahren zur GZ XXXX wird im Umfang der Spruchpunkte 1 bis 5 des Bescheids vom 31. Oktober 2018, GZ XXXX , XXXX , gemäß § 69 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 3 AVG amtswe... mehr lesen...