Entscheidungen zu § 25 ElWOG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2007/9/13 6Ob60/07b

Norm: ElWOG §25
Rechtssatz: Durch das Abstellen auf die sachenrechtliche Zuordnung wird eine eindeutige Abgrenzung erreicht. Eine Berücksichtigung der Tragung der Kosten der Errichtung der Anlage ist im System des § 25 ElWOG nicht vorgesehen, würde doch dadurch die zwingend vorgegebene Netzebenenzuordnung dieser Bestimmung unterlaufen. Entscheidungstexte 6 Ob 60/07b Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.2007

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