Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1 Der Beschwerdeführer begehrte für die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage von einer maximalen Rückspeisescheinleistung von 5 kVA auf 8 kVA den Zugang zum Verteilernetz der mitbeteiligten Partei. 1.2 Mit Schreiben vom 08.04.2024 teilte die mitbeteiligte Partei dem Beschwerdeführer mit, dass der begehrte Netzzugang nicht in vollem Umfang gewährt werde. Es sei durch den Einbau einer dynamischen Leist... mehr lesen...