Entscheidungen zu § 9 Abs. 2 ChemG 1996

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RS UVS Kärnten 2002/01/08 KUVS-258-262/7/2001

Rechtssatz: Sind in einer GmbH zwei handelsrechtliche Geschäftsführer bestellt und bestehen hinsichtlich einer Aufgabenteilung unter den handelsrechtlichen Geschäftsführern keine schriftlichen Aufzeichnungen bzw. Urkunden und ist auch keine Mitteilung an eine Behörde ergangen, dass für die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Chemikaliengesetz eine näher bezeichnete Person verantwortlich ist, so bleibt die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung beider Geschäftsführer bestehen, da die beh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.01.2002

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