Entscheidungen zu § 62 Abs. 1 ChemG 1996

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2025/9/4 Ra 2025/07/0244

1 Der Revisionswerber ist Rechtsanwalt in Innsbruck. 2 Mit an den Revisionswerber gerichtetem Schreiben vom 11. Februar 2025 wies der Landeshauptmann von Tirol darauf hin, dass die D GmbH bis Ende August 2024 unter einer näher bezeichneten Internet-Adresse einen B2B-Webshop unter anderem für tabakfreie Nikotinbeutel betrieben habe. Auch sei vor Ende August 2024 „laut Impressum“ der D GmbH ein weiterer konkret bezeichneter Webshop zuzurechnen gewesen. Zur Überprüfung der Einhaltung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.09.2025

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