Entscheidungen zu § 5 Abs. 1 ChemG 1996

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/13 94/07/0150

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei hat bei der belangten Behörde die Feststellung beantragt, daß die Nachfolgestaaten Jugoslawiens, Slowenien, Kroatien und Mazedonien, anstelle von Jugoslawien als Staaten der Staatenverordnung, BGBl. Nr. 5/1989, anzusehen seien. Begründet wurde der Antrag damit, daß die Frage, ob neue Stoffe (§ 2 Abs. 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.12.1994

RS Vwgh 1994/12/13 94/07/0150

Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: ChemG 1987 §5 Abs1 Z5;ChemG StaatenV 1989;
Rechtssatz: Die Erlassung einer Verordnung nach § 5 Abs 1 Z 5 ChemG 1987 setzt voraus, daß der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie vorher geprüft hat, ob in dem betreffenden Staat für das Inverkehrsetzen neuer Stoffe Vorschriften bestehen, die den im ChemG vorgesehenen Anforderungen gleichwertig sind, und daß diese P... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1994

RS Vwgh 1994/12/13 94/07/0150

Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: ChemG 1987 §4;ChemG 1987 §5 Abs1 Z5;ChemG StaatenV 1989;
Rechtssatz: Slowenien, Kroatien und Mazedonien sind in der auf Grund des § 5 Abs 1 Z 5 ChemG 1987 vom Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie erlassenen Staatenverordnung, BGBl Nr 1989/5, nicht angeführt; da sie auch keine Bestandteile Jugoslawiens mehr sind, fallen sie nicht unter die Staatenverordnung (na... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.12.1994

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