Entscheidungen zu § 19 BStMG

Landesverwaltungsgericht Oberösterreich

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RS Lvwg 2017/3/10 LVwG-400209/2/Gf/Mu

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.03.2017 Norm: BStMG §19BStMG §20
Rechtssatz: *  Rechtssystematisch besehen normiert die Bestimmung des § 20 Abs. 5 BStMG einen Strafaufschließungsgrund dahin, dass eine Übertretung (u.a.) des § 20 Abs. 1 BStMG trotz Vorliegens eines tatbestandsmäßigen und schuldhaften Verhaltens straflos wird, sobald der Mautschuldner der Aufforderung zur Zahlung der in der Mautordnung fes... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 10.03.2017

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