Begründung: Am 29.8.1985 wurde der PKW des Klägers auf der Reschen-Bundesstraße (B 315) auf der Fahrt von Nauders nach Landeck durch einen Steinschlag beschädigt. Das Erstgericht gab der auf Ersatz dieses Schadens sA gerichteten Klage statt. Das Berufungsgericht änderte das Ersturteil im Sinne einer Abweisung des Klagebegehrens ab und erklärte die Revision für zulässig. Das Berufungsgericht verneinte das Vorliegen einer groben Fahrlässigkeit im Sinne des § 1319 a ABGB, hielt jedoc... mehr lesen...