Mit Eingabe vom 23. Juni 1997 beantragte die Bundesstraßenverwaltung bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz die Erteilung der naturschutzbehördlichen Bewilligung für das Baulos "Halbanschlussstelle Wolfurt-Lauterach, L 41" im Zuge der Rheintalautobahn A 14. Mit diesem Bauvorhaben soll die L 41 (Senderstraße) an die A 14 in und aus Richtung Deutschland angebunden werden. Die beschwerdeführende Partei sprach sich gegen die Erteilung der naturschutzbehördlichen Bewilligung aus, weil... mehr lesen...
                    
                    Index:        L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Vorarlberg001  Verwaltungsrecht allgemein96/01 Bundesstraßengesetz               
Norm:        BStG 1971 §4 Abs1;BStG 1971 §4 Abs7;NatSchG Vlbg 1997 §35 Abs1;NatSchG Vlbg 1997 §35 Abs2;NatSchG Vlbg 1997 §35 Abs3;Straßenverlauf S 18 Bodensee 1997/II/096;VwRallg;                                           
Rechtssatz:          Unter BESTEHENDEN Anschlussstellen im Sinne des § 4 Abs 7 BStG können nur bereits errichtete Anschlussstellen ...                    mehr lesen...