Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian K***** des Verbrechens des (versuchten) sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens des (versuchten) Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach §§ 15, 212 Abs 1 Z 1 (richtig: Z 2 - in diesem Sinne US 10; zur rechtlichen Gleichwertigkeit vgl Philipp in WK² § 212 Rz 2) StGB (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian K***** des Verbrechens des (versuchten) sexuell... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - soweit für das Nichtigkeitsbeschwerdeverfahren von Bedeutung - Michael K***** der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B/1), der Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (B/2) und der falschen Beweisaussage nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 288 Abs 1 StGB (B/3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde - soweit für das Nichtigkeitsbeschwerdeverfahren von Bedeutung - Michael K***** der Vergehen der Körperverletzung nach ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zoran S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 erster und vierter Fall, Abs 2, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und nach dem zweiten Strafsatz des § 148 StGB zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zoran S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach Paragraphen 146, 147, Absatz eins, Ziffer eins, erster und vierter Fall, A... mehr lesen...