Entscheidungen zu § 2 BStG 1971

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1956/6/13 2Ob220/56

Norm: BStG §2BStG §11
Rechtssatz: Die Übergabe einer aufgelassenen Bundesstraße an eine andere Gebietskörperschaft ist dem öffentlichen Recht zuzuschreiben; die privatrechtliche Haftung nach dem BStG erlischt jedoch nur dann, wenn ein nach privatrechtlichen oder doch diesen analogen Grundsätzen genügende Publizität genießender Übergabsakt vorliegt. Entscheidungstexte 2 Ob 220/56 Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1956

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