Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin behauptete in ihrer zunächst nur gegen das Bundeskanzleramt (Erstbeschwerdegegner im Verfahren bei der Datenschutzbehörde, mitbeteiligte Partei 1 im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, im Folgenden: mP1) an die Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) gerichteten Beschwerde vom 02.02.2015 eine Verletzung in ihrem Recht auf Geheimhalt... mehr lesen...