Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 23.02.2016 ersuchte die Beschwerdeführerin um Ausstellung einer Bestätigung der sachkundigen Person gemäß § 7 Abs. 8 AMBO 2009. Dem Antrag wurde ua eine Arbeitsbescheinigung vom 04.06.2008 des Unternehmens XXXX in Ankara über die Beschäftigung der Beschwerdeführerin in der Qualitätskontrolle ab 29.11.2004 sowie ein reference-letter des XXXX beigelegt. 1. Mit Schreiben vom 23.02.2016 ersuc... mehr lesen...