Entscheidungen zu § 89 AMG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 2003/10/21 4Ob202/03i

Norm: AMG §89
Rechtssatz: In der unterschiedlichen Behandlung der ohne behördliche Zulassung zulässigerweise vor bzw unzulässigerweise nach Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes erstmals in Verkehr gebrachten Arzneimittel gegenüber zulassungspflichtigen Arzneimittel liegt keine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Entscheidungstexte 4 Ob 202/03i Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.2003

RS OGH 2003/10/21 4Ob202/03i

Norm: AMG §89
Rechtssatz: §89 AMG trifft eine Regelung für jene homöopathischen Arzneispezialitäten, die vor dem 1. 1. 1984 bereits im Verkehr und nicht zulassungspflichtig waren, aber durch das Arzneimittelgesetz der Zulassungspflicht unterworfen wurden. Allein auf diese Arzneispezialitäten bezieht sich sowohl die in §89 Abs 2 Z 5 AMG gesetzte Frist als auch der in §89 Abs 6 AMG normierte Verzicht auf eine bescheidmäßige Erledigung. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.2003

TE OGH 2003/10/21 4Ob202/03i

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Entscheidung | OGH | 21.10.2003

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