Entscheidungsgründe: 1. I. Verfahrensgang 1. römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Antrag vom 09.05.2016 beantragte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) die Aufnahme von XXXX [Wirkstoffgemisch: XXXX und XXXX, im Folgenden: XXXX] in den Gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO). Die beantragte Arzneispezialität wurde von der BF gemäß § 23 Abs. 2 Z 6 VO-EKO (die beantragte Arzneispezialität hat einen neuen Wirkstoff mit einem neuen Wirkprinzip zur Behandlung einer Erkrankung, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit 4. März 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit den Wirkstoffen: XXXX) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 1. Mit 4. März 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit den Wirkstoffen: römisch 40 ) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Pharmakologisch stufte sie ihre Produ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit 4. März 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit den Wirkstoffen: XXXX) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 1. Mit 4. März 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit den Wirkstoffen: römisch 40 ) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Pharmakologisch stufte sie ihre Produ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit 4. März 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit den Wirkstoffen: XXXX) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 1. Mit 4. März 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit den Wirkstoffen: römisch 40 ) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Pharmakologisch stufte sie ihre Produ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit 4. März 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit den Wirkstoffen: XXXX) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 1. Mit 4. März 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit den Wirkstoffen: römisch 40 ) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Pharmakologisch stufte sie ihre Produ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit 4. März 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit den Wirkstoffen: XXXX) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 1. Mit 4. März 2016 beantragte die Beschwerdeführerin die Aufnahme der im
Spruch: genannten Arzneispezialitäten (mit den Wirkstoffen: römisch 40 ) in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Pharmakologisch stufte sie ihre Produ... mehr lesen...