Entscheidungen zu § 6 Abs. 4 AMG

Verwaltungsgerichtshof

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS Vwgh 1988/12/16 85/09/0243

Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §6 Abs4;
Rechtssatz: Eine "Kupferheildecke", die laut Anweisung unter das Leintuch zu legen ist, ist zur Anwendung am menschlichen Körper gem § 6 Abs 4 AVG bestimmt. Der unmittelbaren Berührung zwischen Gegenstand und menschlichem Körper (Haut oder Haaren) bedarf es nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:19850902... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1988

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten