Entscheidungen zu § 59 Abs. 1 AMG

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TE UVS Steiermark 1997/07/28 30.12-29/97

Die belangte Behörde (Bezirkshauptmannschaft Judenburg) warf dem nunmehrigen Berufungswerber laut angeführtem Straferkenntnis zwei Verwaltungsübertretungen vor, erkannte zu Punkt 1.) eine Verletzung des § 59 Abs 9 iVm § 83 Z 5 AMG und zu Punkt 2.) eine Verletzung des § 59 AMG iVm Abgrenzungsverordnung BGBl. Nr. 568/1995, die durch folgenden Sachverhalt verwirklicht sei: Er sei als Inhaber der Firma Mag. pharm Dieter G, Geschäftsanschrift in J, dafür verantwortlich, daß das Arzneimittel Mel... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 28.07.1997

RS UVS Steiermark 1997/07/28 30.12-29/97

Rechtssatz: Die Übertretung nach § 59 Abs 1 AMG, nämlich die verbotene Abgabe eines Arzneimittels außerhalb von Apotheken, ist durch die Übertretung nach § 59 Abs 9 AMG (verbotene Abgabe eines Arzneimittels im Versandhandel) konsumiert. Werden nämlich Melatonin-Kapseln durch Versandhandel abgegeben, erfolgt auch diese Abgabe außerhalb einer Apotheke, sodaß mit der Verletzung des § 59 Abs 9 AMG zwingend jene des § 59 Abs 1 leg. cit. verbunden ist. So ist bei beiden Bestimmungen dasselbe Rec... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 28.07.1997

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