Entscheidungen zu § 5 AMG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 2010/1/28 2Ob182/09t

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dr. D***** C*****, und 2. Mag. M***** C*****, vertreten durch Dr. Daniel Charim, Mag. Wolfgang Steiner, Mag. Anton Hofstetter, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Daniel F*****, vertreten durch Dr. Andreas Ladstädter,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.01.2010

TE OGH 2007/4/23 4Ob213/06m

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Entscheidung | OGH | 23.04.2007

TE OGH 2004/2/10 4Ob22/04w

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Entscheidung | OGH | 10.02.2004

TE OGH 2000/3/14 4Ob5/00i

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Entscheidung | OGH | 14.03.2000

TE OGH 2000/3/14 4Ob20/00w

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Entscheidung | OGH | 14.03.2000

TE OGH 1999/2/23 4Ob311/98h

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Entscheidung | OGH | 23.02.1999

TE OGH 1992/11/24 4Ob74/92

Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt (ua) unter der Bezeichnung "Priorin" ein Mittel gegen Haarausfall und Schuppenbildung, übermäßigen Talgfluß, fettiges Haar sowie gegen begrenzte oder allgemeine Haarwuchsstörungen; das Mittel ist als Arzneispezialität im Sinne des § 1 Abs 5 AMG zugelassen. Die Beklagte erzeugt und vertreibt kosmetische Mittel. Sie hat unter der Bezeichnung "CAPILLARIS Haaraktivator" ein in Fläschchen abgefülltes Mittel auf den Markt gebracht; die vie... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.11.1992

RS OGH 1992/11/24 4Ob74/92, 4Ob311/98h, 4Ob20/00w, 4Ob5/00i, 4Ob207/03z, 4Ob22/04w, 4Ob208/06a, 4Ob2

Norm: AMG §1 Abs3 Z3AMG §5
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob ein Produkt nach Art und Form des Inverkehrbringens dazu bestimmt ist, bei Abwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper die Zweckbestimmung des § 1 Abs 1 Z 1 bis 5 AMG zu erfüllen, ist die allgemeine Verkehrsauffassung maßgebend. Demnach kommt es darauf an, wie die Angaben der Beklagten auf der Verpackung ihres Mittels und im Inserat vom Verkehr aufgefasst wurden, nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1992

RS OGH 1992/11/24 4Ob74/92

Norm: AMG §1 Abs3 Z3AMG §5
Rechtssatz: "Haarpflegemittel" sind kosmetische Mittel; das gilt aber nicht für "Haarwuchsmittel", weil diese selbst dann, wenn sie in ihrer Bestimmung nicht auf die Heilung, Linderung oder Verhütung von krankhaftem Haarausfall (§ 1 Abs 1 Z 1 AMG) beschränkt sind, nach der Verkehrsauffassung zumindest auch dazu dienen oder dazu bestimmt sind, die Zweckbestimmungen des § 1 Abs 1 Z 5 AMG zu erfüllen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1992

RS OGH 1992/11/24 4Ob74/92

Norm: AMG §1 Abs3 Z3AMG §5
Rechtssatz: Nur dann, wenn feststeht, daß das Produkt auf Grund seiner Zusammensetzung ausschließlich die Wirkungen eines kosmetischen Mittels hat (hier: Haarpflegemittel), kann die beanstandete subjektive arzneiliche Zweckbestimmung der Beklagten den objektiven Zweck des Mittels nicht ändern. Entscheidungstexte 4 Ob 74/92 Entscheidungstext OGH 24.11.199... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1992

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