Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (in der Folge: belangte Behörde) vom 27.04.2017, ohne Verfahrenszahl, wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 6 Abs. 5 der Verordnung über die Meldepflicht für Nicht-interventionelle Studien (in der Folge: NIS-Melde-Verordnung) die Nicht-interventionelle Studie (in der Folge: NIS) XXXX (in der Folge: XXXX ) untersagt. In einem wurde ausgespr... mehr lesen...