Norm: AMG §43UbG §36 Abs2
Rechtssatz: Die klinische Prüfung von Medikamenten an Untergebrachten ist unzulässig, wenn keine Zustimmung des Sachwalters vorliegt. Das Unterbringungsgericht hat hier keine Entscheidungskompetenz, aufgrund der abschließenden Regelung des AMG, das als lex specialis und posterior gegenüber dem UbG aufzufassen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 238/99i Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: AMG §43UbG §36 Abs2
Rechtssatz: Wenn der Heilversuch (die Heilbehandlung) gleichzeitig eine klinische Untersuchung darstellt, ist eine gerichtliche Prüfung und Entscheidung schon deshalb nicht vorgesehen, weil die klinische Untersuchung mangels Zustimmung des Sachwalters nach § 43 AMG in jedem Fall unzulässig ist. Es ist nicht einzusehen, welchen Sinn eine kumulative Genehmigungspflicht durch das Pflegschaftsgericht (nach § 43 Z 3 AMG; fr... mehr lesen...