Begründung: Die Patientenanwälte beantragten am 24. 12. 1998 beim Unterbringungsgericht für fünf namentlich angeführte Patienten, die in der Ersten Psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik Salzburg untergebracht waren, die an den Patienten durchgeführten Heilbehandlungen in Form der Verabreichung von in klinischer Prüfung befindlichen Medikamenten und damit nicht zugelassenen Medikamenten auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen. Bei der Behandlung der Patienten sei es zur ... mehr lesen...
Begründung: Die Patientenanwälte beantragten am 24. 12. 1998 beim Unterbringungsgericht für fünf namentlich angeführte Patienten, die in der Ersten Psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik Salzburg untergebracht waren, die an den Patienten durchgeführten Heilbehandlungen in Form der Verabreichung von in klinischer Prüfung befindlichen Medikamenten und damit nicht zugelassenen Medikamenten auf ihre Zulässigkeit hin zu prüfen. Bei der Behandlung der Patienten sei es zur ... mehr lesen...
Norm: AMG §43 UbG §36 Abs2 AMG § 43 heute AMG § 43 gültig ab 01.02.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2022 AMG § 43 gültig von 01.07.2018 bis 31.01.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2018 AMG § 43 gültig von 01.05.2004 bis 30.06.201... mehr lesen...
Norm: AMG §43 UbG §36 Abs2 AMG § 43 heute AMG § 43 gültig ab 01.02.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2022 AMG § 43 gültig von 01.07.2018 bis 31.01.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2018 AMG § 43 gültig von 01.05.2004 bis 30.06.201... mehr lesen...