Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 16.03.2016, EK 12-130-0812, wurden der belangten Behörde von der Ethikkommission der Stadt Wien das Erstvotum und zwei weitere Votums-Verlängerungen betreffend die Studie mit dem Projekttitel "XXXX) - eine Pilotstudie" übermittelt mit dem Hinweis, dass diese Dokumentation aus Versehen bisher nicht weitergeleitet worden war. Mit Schreiben vom 19.04.2016 gewährte die belangte Behörde Parteie... mehr lesen...