Entscheidungsgründe:    I. Verfahrensgang:   1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im 
Spruch:  genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO.   Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel:   Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de...                    mehr lesen...                
                    
                    Entscheidungsgründe:    I. Verfahrensgang:   1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im 
Spruch:  genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO.   Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel:   Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de...                    mehr lesen...                
                    
                    Entscheidungsgründe:    I. Verfahrensgang:   1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im 
Spruch:  genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO.   Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel:   Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de...                    mehr lesen...                
                    
                    Entscheidungsgründe:    I. Verfahrensgang:   1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im 
Spruch:  genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO.   Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel:   Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de...                    mehr lesen...                
                    
                    Entscheidungsgründe:    I. Verfahrensgang:   1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im 
Spruch:  genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO.   Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel:   Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de...                    mehr lesen...                
                    
                    Entscheidungsgründe:    I. Verfahrensgang:   1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im 
Spruch:  genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO.   Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel:   Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de...                    mehr lesen...                
                    
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Spruch:  genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO.   Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel:   Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de...                    mehr lesen...                
                    
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                    Entscheidungsgründe:    I. Verfahrensgang:   1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im 
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                    Entscheidungsgründe:    I. Verfahrensgang:   1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im 
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                    Entscheidungsgründe:    I. Verfahrensgang:   1. Mit Schreiben vom 31. Mai 2017 leitete der Hauptverband ein Verfahren auf Streichung der im 
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Spruch:  genannten Arzneispezialitäten (mit dem Wirkstoff: Olmesartanmedoxomil) aus dem Grünen Bereich des Erstattungskodex ein und begründete dies mit dem Eintritt neuer medizinisch-therapeutischer Umstände gemäß § 36 Abs. 1 VO-EKO.   Zu den Arzneispezialitäten bestünden Bedenken bzw. Zweifel:   Olmesartanmedoxomil sei 2002 in den USA und 2003 in de...                    mehr lesen...                
                    
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