Entscheidungen zu § 2 Abs. 10 AMG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1996/6/24 92/10/0018

1.1. Mit Straferkenntnis vom 15. Dezember 1989 legte die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch dem Beschwerdeführer zur Last, er habe eine Arzneispezialität, die der Zulassung nach § 11 des Arzneimittelgesetzes unterliege, ohne Zulassung im Inland in Verkehr gebracht, indem er am 29. März 1989 um 15.45 Uhr im Depot der Fa. H in F mindestens eine Packung Bakanasan-Weizenkeimöl-Kapseln mit dem Hinweis - es folgt die Wiedergabe gesundheitsbezogener Angaben - gelagert habe, obwohl diese Arznei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.1996

RS Vwgh 1996/6/24 92/10/0018

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §2 Abs10 idF 1988/748;AMG 1983 §2 Abs10;AMG 1983 §84 Z5 idF 1988/748;AMG 1983 §84 Z5;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: § 84 Z 5 AMG in seiner Stammfassung BGBl 1983/185 betrifft die Begehungsform durch "Abgeben" der Arnzeispezialität. Unter dieses Tatbild kann das "Bereithalten für die Abgabe" nicht subsumiert werden, noch viel weniger das "Inve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/18 92/10/0019

Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck erließ gegen die Beschwerdeführerin ein mit 4. Dezember 1990 datiertes Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Die Beschuldigte hat, wie bei einer lebensmittelpolizeilichen Kontrolle am 30.5.1990 im "H Reformladen", festgestellt wurde, eine Teemischung bestehend aus: ... (es folgt die Aufzählung der verwendeten Pflanzen) ..., zum Verkauf bereitgehalten. Sie haben dadurch eine Übertretung nach § 83 Z. 6 Arneimittelgesetz iVm der Abgrenzungsve... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.05.1992

RS Vwgh 1992/5/18 92/10/0019

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §2 Abs10;AMG 1983 §83 Z6;VwRallg;
Rechtssatz: Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß der Begriff der "Abgabe" von Arzneimitteln im § 83 Z 6 AMG anders als im § 2 Abs 10 legcit auch das Bereithalten zum Verkauf einschließt, da dem AMG kein Anhaltspunkt zu entnehmen ist, daß der Begriff der "Abgabe" an verschiedenen Stellen des Ge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.1992

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