Mit Schriftsatz vom 26. August 1987 beantragte die Beschwerdeführerin die Errichtungsbewilligung für eine private Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums mit dem Standort Wien, X-Gasse 1. Es handle sich um ein selbständiges Ambulatorium für biopharmazeutische und pharmakokinetische Untersuchungen. Des Näheren wurden diese Untersuchungen wie folgt beschrieben: "Die auf ärztliche Verschreibung in den Apotheken abgegebenen Arzneimittel unterliegen der Reg... mehr lesen...
Index: L94409 Krankenanstalt Spital Wien82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §2 Z11;AMG 1983 §28;AMG 1983 §42 idF 1988/748;KAG Wr 1987 §1 Abs1 lita;KAG Wr 1987 §2 Abs1 Z7;
Rechtssatz: Ein Ambulatorium für biopharmazeutische und pharmakokinetische Untersuchungen, in welchem Bioäquivalenzprüfungen von Arzneimitteln am Menschen durchgeführt werden, kann dem Krankenanstaltenbegriff gem § 1 Abs 1 lit a Wr KAG 19... mehr lesen...