Entscheidungen zu § 2 Abs. 11 AMG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2004/2/25 3Ob113/03v

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Entscheidung | OGH | 25.02.2004

TE OGH 1997/6/10 4Ob169/97z

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Entscheidung | OGH | 10.06.1997

RS OGH 1997/6/10 4Ob169/97z, 3Ob113/03v

Norm: AMG §2 Abs11
Rechtssatz: Ein Arzneimittel wird zum Verkauf bereitgehalten, wenn die Erfüllung eines Kaufvertrages durch tatsächliche Übergabe ohne besondere weitere Maßnahme möglich ist. Dies ist dann zum Beispiel nicht der Fall, wenn ein Arzneimittel zwar angekündigt wird, der Verkäufer aber (noch) keine Verfügungsgewalt - etwa weil das Arzneimittel erst importiert werden muß - hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.06.1997

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