Entscheidungen zu § 11 Abs. 2 AMG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2007/2/13 4Ob243/06y

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Entscheidung | OGH | 13.02.2007

RS OGH 2007/2/13 4Ob243/06y

Norm: AMG §11 Abs2 AAMG §7 Abs1 B
Rechtssatz: Die Zulassung nach § 11 AMG aF (§ 7 AMGnF) bezieht sich nur auf ein bestimmtes, vom Zulassungswerber für den Vertrieb in Österreich vorgesehenes Arzneimittel. Aus dem Fehlen der österreichischen Zulassungsnummer ist darauf zu schließen, dass das vom Beklagten vertriebene Arzneimittel nicht in Österreich zugelassen ist, auch wenn es inhalts- und wirkungsgleich ist. Andernfalls wären die Vorschriften ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.2007

Entscheidungen 1-2 von 2

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