Entscheidungen zu § 5 AKG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 1990/11/27 G211/90

Begründung: I. Mit dem auf Art140 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller, die §§5 und 19 des Bundesgesetzes vom 19. Mai 1954, BGBl. 105, über die Kammern für Arbeiter und Angestellte und den Österreichischen Arbeiterkammertag (Arbeiterkammergesetz - AKG) jeweils zur Gänze als verfassungswidrig aufzuheben. Sämtliche Antragsteller seien als Dienstnehmer bei einem Unternehmen im Sinne des §5 Abs1 lita AKG beschäftigt. Sie erachten sich durch die bekämpften Gesetzesstel... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.11.1990

RS Vfgh 1990/11/27 G211/90

Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAKG 1954 §5AKG 1954 §19
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Bestimmungen über die Mitgliedschaft von Lehrlingen bei der Arbeiterkammer sowie die daraus resultierende Verpflichtung zur Einhebung einer Umlage; Zumutbarkeit des Rechtsweges über die Feststellung der Kammerzugehörigkeit Rechtss... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.11.1990

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