Entscheidungen zu § 1 Abs. 3 ERV 2006

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2009/2/25 3Ob8/09m

Begründung: Das Erstgericht wies die Klage nach § 35 EO (Einwendungen gegen den Anspruch) mit Urteil ab. Dieses wurde dem Vertreter der Kläger am 15. Juli 2008 auf elektronischem Weg zugestellt, wie in der Berufung auch zugestanden wird. Am 19. September 2008 brachte er mittels Telefax (verbessert mit am 24. September eingelangtem Schriftsatz) eine Berufung dagegen ein. Rechtliche Beurteilung Aus Anlass der außerordentlichen Revision der Kläger ist eine... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.02.2009

TE OGH 2006/9/14 6Ob199/06t

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Entscheidung | OGH | 14.09.2006

RS OGH 2006/9/14 6Ob199/06t, 3Ob8/09m

Norm: ERV 2006 §1 Abs3GOG §89a
Rechtssatz: Seit 1. 1. 2006 sieht die ERV 2006 (BGBl II Nr. 481/2005) vor, dass Erledigungen und Beilagen an Einbringer elektronisch zugestellt werden können, „sofern sie (die Einbringer) vom elektronischen Rechtsverkehr Gebrauch machen" (§ 1 Abs 3). Diese Formulierung ist weiter gefasst als die Formulierung „Einbringer, die Eingaben elektronisch anbringen". Eine Verbindung zwischen dem Anbringen einer bestimmten ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.09.2006

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