Entscheidungen zu § 45a Abs. 5 AMFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1997/6/3 95/08/0043

Die Beschwerdeführerin verständigte am 22. Dezember 1994 die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Bludenz, daß sie in einem (von der Beschwerdeführerin betriebenen) Krankenhaus wegen Schließung einer Krankenstation mit Wirkung vom 31. Dezember 1994 die Dienstverhältnisse mit insgesamt acht Arbeitnehmern auflösen müsse, und stellte zugleich den Antrag auf Zustimmung der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Vorarlberg zur "vorzeitigen Auflösung von voraussichtlich ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.06.1997

RS Vwgh 1997/6/3 95/08/0043

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §45a Abs5;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art21 Abs2;
Rechtssatz: Die Sanktion des § 45a Abs 5 AMFG als Bestandteil eines arbeitsmarktpolitischen Frühwarnsystems greift wegen des in die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers fallenden Gesichtspunktes nicht in die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers ein (Hinweis VfGH E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.06.1997

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