Der Beschwerdeführer beschäftigte in seinem Malermeisterbetrieb in den Jahren 1982 und 1983 einen behinderten Dienstnehmer. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde im Instanzenzug die Einkommensteuer des Beschwerdeführers für die erwähnten beiden Kalenderjahre fest, wobei sie bei Ermittlung der Bemessungsgrundlagen entgegen dem Standpunkt des Beschwerdeführers die Lohnaufwendungen um die dem Beschwerdeführer für den behinderten Dienst... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §35 Abs1 lita;AMFG §36 Abs4 lita;EStG 1972 §20 Abs2;EStG 1972 §3 Z4;KStG 1966 §17 impl;
Rechtssatz: Die Aufwendungen des Dienstgebers für Löhne seines behinderten Dienstnehmers, für den ihm der Zuschuß gemäß § 36 Abs 4 lit a ArbeitsmarktförderungsG gewährt wurde, stehen im Ausmaß der Beihilfe in einem unmit... mehr lesen...