Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX 2022, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gegenüber XXXX , VSNR XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) aus, dass dieser gemäß § 410 Abs. 1 Z 1 iVm. § 25 Abs. 1 AMFG (Arbeitsmarktförderungsgesetz) auf Grund der Weiterbildung über das Landesarbeitsamt XXXX und des... mehr lesen...